
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
Seit dem 01. März ist die Testpflicht für Besucher*innen, Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen entfallen.
Für Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen ist darünber hinaus auch die Maskenpflicht entfallen.
Für Sie als Besucher*in gilt die Maskenpflicht leider noch bis einschließlich 07. April. Ebenfalls bedauerlich ist, dass es sich bei der Maske um eine FFP2-Maske handeln muss.
Das Ende der Regelungen ist jedoch in Sicht. Ab dem 08. April dürfen auch Sie die Maske weglassen.
Wir bitten jedoch auch über den 08. April hinaus darum, die Einrichtung nicht zu betreten, wenn Sie Krankheitssymptome haben. Können Sie den Besuch nicht aufschieben, tragen Sie bitte zum Schutz der Bewohner*innen eine FFP2-Maske.